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Code of Conduct

Einleitung 

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie, seine Mitgliedsverbände und die Unternehmen der Branche bekennen sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Deshalb haben sie den nachfolgenden Verhaltenskodex (Code of Conduct) entwickelt. Wir, die PRO-X elements GmbH, haben uns als Mitglied des Verbandes diesem Kodex verpflichtet.

1. Grundverständnis
Die gesellschaftlich verantwortliche Unternehmensführung gehört zu den Grund- und Kernprinzipien unseres unternehmerischen Handelns. Bei allen unternehmerischen Entscheidungen bedenken wir die Folgen in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht und bringen sie in einen angemessenen Interessenausgleich. Die Prinzipien des UN-Global Compacts (#1) haben wir dabei stets im Blick. Wir tragen freiwillig und im Rahmen der Möglichkeiten des Einzelnen zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Gesellschaft an den Standorten bei, an denen wir tätig sind. Gleiches gilt bei den geschäftlichen Beziehungen innerhalb der textilen Kette. Geschäftspartner behandeln wir fair. Verträge halten wir ein, soweit die Rahmenbedingungen sich nicht grundlegend ändern. Die allgemeingültigen ethischen Werte und Prinzipien berücksichtigen wir, insbesondere gilt dies für die Menschenwürde.

 
2. Geltungsbereich
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Geschäftseinheiten unseres Unternehmens weltweit.
 
 
3. Eckpunkte gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung
 
Einhaltung der Gesetze
Wir halten die Gesetze und Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen wir tätig sind. Bei Ländern, die kein zufriedenstellendes Niveau an Regelungen haben, prüfen wir sorgfältig, welche gute Unternehmenspraxis aus Deutschland für die verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützend angewandt werden sollte.
Wir verfolgen rechtlich einwandfreie und anerkannte Geschäftspraktiken und eine fairen Wettbewerb. Insbesondere werden wir uns nicht an Absprachen beteiligen oder ein Verhalten an den Tag legen, das dem deutschen oder europäischen Kartellrecht oder dem Kartellrecht eines sonstigen Staates wiederspricht, in dem wir aktiv sind. Wir lehnen Korruption und Bestechung im Sinne der UN-Konvention (#2) ab. Wir fördern auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen. Die Interessen unseres Unternehmens und private Interessen von Mitarbeitern trennen wir strikt voneinander.

Verbraucherinteressen
Wir berücksichtigen bei unserem Handeln die Interessen der Verbraucher (#3). Wir stellen sicher dass unsere Produkte für den jeweiligen Verwendungszweck gesundheitlich unbedenklich und sicher sind. Gesetzliche Grenzwerte halten wir ein und unterbieten wir möglichst. Die Interessen der Verbraucher werden auch bei Informations- und Vertriebsmaßnahmen in angemessener Weise berücksichtigt.

Kommunikation
Wir kommunizieren den Verhaltenskodex und seine Umsetzung gegenüber Arbeitnehmern, Geschäftspartnern und anderen Interessengruppen, z.B. durch die Bekanntmachung in der eigenen Internetpräsenz. Wir sind bereit zum Dialog über die Inhalte des Verhaltenskodex. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen von Dritten behandeln wir sensibel und vertraulich.
 
 
4. Menschenrechte
Wir halten die Menschenrechte im Sinne der UN-Menschenrechtscharta (#4) ein und fördern sie. Ganz besonderes Augenmerk legen wir auf die folgend genannten Menschenrechte:

- Gesundheit und Sicherheit
Wir setzen uns für ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld ein, wahren die Gesundheit und gewährleisten die Arbeitssicherheit, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

- Belästigung
Wir schützen unsere Mitarbeiter vor körperlicher Bestrafung, vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung und vor Einschüchterungen oder Missbrauch.

- Meinungsfreiheit
Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird geschützt und gewährleistet.

- Schutz der Privatsphäre
 
 
5. Arbeitsbedingungen
Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
Wir halten die acht Kernarbeitsnormen der ILO (#5) ein. Hierbei handelt es sich um

  • das Verbot von Kinderarbeit gemäß den ILO-Konventionen Nr. 138 (Mindestalter) von 1973 und Nr. 182 (Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit) von 1999.
  • das Verbot von Zwangsarbeit gemäß ILO-Konventionen Nr. 29 (Zwangsarbeit) von 1930 und Nr. 105 (Abschaffung der Zwangsarbeit) von 1957.
  • Förderung und nach Möglichkeit Sicherstellung gleicher Entlohnung von Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit gemäß ILO-Konvention Nr. 100 (Gleichheit des Entgelts) von 1951.
  • Respektierung von Arbeitnehmerrechten gemäß ILO-Konventionen Nr. 87 von 1948 (Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts) und Nr. 98 (Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen) von 1949, soweit dies im jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.
  • das Verbot von Diskriminierung gemäß der ILO-Konvention Nr. 111 (Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf) von 1958. Das Verbot bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Neigung.

Arbeitszeiten
Sofern die jeweilige nationale Regelung keine geringere Höchstarbeitszeit festlegt, beträgt die reguläre Standardarbeitszeit pro Woche nicht mehr als 48 Stunden. Die Arbeitnehmer haben in jedem 7-Tageszeitraum mindestens das Äquivalent von einem freien Tag. Dieses kann, sofern die jeweilige nationale Regelung dies vorsieht, in einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen gewährt werden.
 
 
6. Umweltschutz
Wir erfüllen die gültigen Bestimmungen zum Umweltschutz, die unsere Betriebe an den jeweiligen Standorten betreffen. Wir handeln an allen Standorten umweltbewusst. An Standorten, an denen die gültigen Bestimmungen kein Schutzniveau erreichen, das ein nachhaltiges Wirtschaften sicherstellt, werden wir im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um ein zufriedenstellendes Schutzniveau zu erreichen. Ferner gehen wir mit den natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration (#6) um.
 
 
7. Bürgerschaftliches Engagement
Wir tragen zur gesellschaftlichen, kulturellen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der wir tätig sind, und fördern entsprechende freiwillige Aktivitäten unserer Arbeitnehmer.
 
 
8. Umsetzung und Durchsetzung
Wir unternehmen alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen, die in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Grundätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden und ggf. bestehende Defizite schnellstmöglich abzustellen. Vertragspartnern berichten wir auf Verlangen und unter der Bedingung, dass dies wechselseitig geschieht, über die wesentlichen Maßnahmen. Es soll für den Vertragspartner nachvollziehbar werden, dass die Einhaltung des Verhaltenskodex grundsätzlich gewährleistet ist. Damit ist kein Anspruch auf die Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder auf den Wettbewerbe bezogenen oder sonstiger schützenswerter Information verbunden.

 

 
#2 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, abrufbar unter
http://www.unodc.org/pdf/crime/convention_corruption/signing/Convention-e.pdf, deutsche Arbeitsübersetzung abrufbar unter
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/dieBezirksregierung/aufbau/abteilungen/abteilung1/dezernat14/korrupt/UN-Konvention.pdf
#3 Im Folgenden wird ausschließlich zur besseren Lesbarkeit auf die Verwendung der femininen Form verzichtet.
#4 Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger
#5 International Labour Organization - Internationale Arbeitsorganisation; http://www.ilo.org/global/lang--en/index.htm
#6 Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung vom Juni 1992; http://www.un.org/Depts/german/conf/agenda21/rio.pdf.